Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante
nach § 16d Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)
Das Jobcenter Arbeitplus Bielefeld fördert die Beschäftigung von arbeitslosen ALG II-Bezieherinnen und -Beziehern in zusätzlichen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen. Für diese geförderten Arbeitsplätze besteht keine Beitragspflicht zur Arbeitslosenversicherung nach § 27 Abs. 3 SGB III.
Durch die Förderung sollen die Zielgruppen auf die Integration in den ersten Arbeitsmarkt vorbereitet werden. Gleichzeitig soll eine gezielte Vermittlung in den ersten Arbeitmarkt erfolgen
Mit dieser Förderung sollen besonders Zielgruppen bei der Integration in den Arbeitsmarkt unterstützt werden, die einen erschwerten Zugang zum Arbeitsmarkt haben.
Gefördert werden zusätzliche Stellen vorrangig in sozialen Wirtschaftsbetrieben oder bei gemeinnützigen Trägern, Kommunen oder Kirchengemeinden. Es werden keine Stellen gefördert, die Wettbewerbsverzerrungen herstellen oder sonstige Nachteile für die private Wirtschaft nach sich ziehen. Gleichwohl sollen die Tätigkeiten arbeitsmarktnah sein.
Der Vordruck "Monatsbericht" kann in seinerjeweils aktuellsten Fassung hier abgerufen werden.
Vordruck "Monatsbericht"
Schlussabrechnung AGH Entgeldvariante
